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   BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67   

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https://dejure.org/1967,5449
BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67 (https://dejure.org/1967,5449)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1967 - 4 StR 1/67 (https://dejure.org/1967,5449)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1967 - 4 StR 1/67 (https://dejure.org/1967,5449)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

 
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  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Dazu genügt es allerdings, daß der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen hat, mag er dann auch die den Raub vollendende Wegnahmehandlung erst außerhalb des öffentlichen Weges durchführen (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH LM Nr. 10 zu § 250 StGB; BGH Urt. v. 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).

    Zur Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, daß ein Weg von jedermann betreten werden kann; hinzu kommen muß, daß er tatsächlich auch von jedermann, nicht etwa nur von Besuchern des Hauses, benutzt wird und daß ihn der Verfügungsberechtigte zum allgemeinen Gebrauch freigegeben hat (BGHSt 13, 12; 14, 383 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60]; BGH Urt. v. 22. September 1955 - 4 StR 320/55 -).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Da es nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt der Erklärung ankam und die Aussage kurz und leicht verständlich war, kann die Tatsache, daß der Angeklagte K. den Diebstahl der Armbanduhr zugegeben hat, in zulässiger Weise auch dadurch festgestellt worden sein, daß der Vorsitzende dem Angeklagten das richterliche Vernehmungsprotokoll vorgehalten und dieser die Abgabe einer solchen Erklärung im Ermittlungsverfahren zugegeben hat (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]; 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Entscheidend für die Anwendung des § 223 a StGB ist nicht der eingetretene Erfolg, sondern die Gefährlichkeit des Mittels und der Art seiner Benutzung (RG HRR 1935, Nr. 979; BGHSt 3, 105, 109) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51].
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Dazu genügt es allerdings, daß der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen hat, mag er dann auch die den Raub vollendende Wegnahmehandlung erst außerhalb des öffentlichen Weges durchführen (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH LM Nr. 10 zu § 250 StGB; BGH Urt. v. 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).
  • BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Da es nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt der Erklärung ankam und die Aussage kurz und leicht verständlich war, kann die Tatsache, daß der Angeklagte K. den Diebstahl der Armbanduhr zugegeben hat, in zulässiger Weise auch dadurch festgestellt worden sein, daß der Vorsitzende dem Angeklagten das richterliche Vernehmungsprotokoll vorgehalten und dieser die Abgabe einer solchen Erklärung im Ermittlungsverfahren zugegeben hat (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]; 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Da es nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt der Erklärung ankam und die Aussage kurz und leicht verständlich war, kann die Tatsache, daß der Angeklagte K. den Diebstahl der Armbanduhr zugegeben hat, in zulässiger Weise auch dadurch festgestellt worden sein, daß der Vorsitzende dem Angeklagten das richterliche Vernehmungsprotokoll vorgehalten und dieser die Abgabe einer solchen Erklärung im Ermittlungsverfahren zugegeben hat (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]; 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Nur im ersten Fall würden die Revisionen den Anforderungen, die in § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine Verfahrensrüge geknüpft sind, genügen; im zweiten Fall läge dagegen eine unzulässige Protokoll rüge vor (vgl. BGHSt 7, 162).
  • BGH, 22.09.1955 - 4 StR 320/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Zur Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, daß ein Weg von jedermann betreten werden kann; hinzu kommen muß, daß er tatsächlich auch von jedermann, nicht etwa nur von Besuchern des Hauses, benutzt wird und daß ihn der Verfügungsberechtigte zum allgemeinen Gebrauch freigegeben hat (BGHSt 13, 12; 14, 383 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60]; BGH Urt. v. 22. September 1955 - 4 StR 320/55 -).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Da es nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt der Erklärung ankam und die Aussage kurz und leicht verständlich war, kann die Tatsache, daß der Angeklagte K. den Diebstahl der Armbanduhr zugegeben hat, in zulässiger Weise auch dadurch festgestellt worden sein, daß der Vorsitzende dem Angeklagten das richterliche Vernehmungsprotokoll vorgehalten und dieser die Abgabe einer solchen Erklärung im Ermittlungsverfahren zugegeben hat (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]; 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 22.04.1958 - 5 StR 621/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
    Wegen dieses Mangels in den Feststellungen kann die Verurteilung der Angeklagten wegen schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht bestehen bleiben; denn der Erschwerungsgrund dieser Strafbestimmung betrifft die Begehungsweise, gehört also zum Schuldspruch (RG JW 1930, 3407 Nr. 14; BGH Urt. v. 22. April 1958 - 5 StR 621/57 -).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1961 - 2 StR 370/61

    Vorliegen des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen einer Strafbarkeit wegen

  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
  • RG, 12.03.1920 - II 41/20

    Diebstahl durch eine plündernde Volksmenge. Unter welchen Voraussetzungen kann in

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